Das electronic cash-System basiert auf einem einheitlichen Händlerentgelt, welches vom Händler an den jeweiligen Kartenherausgeber für die Bereitstellung der Zahlungsgarantie einer erfolgreich beendeten Transaktion zu entrichten ist. Dieses umsatzabhängige Entgelt beträgt 0,3% des Zahlungsbetrags, mindestens jedoch EUR 0,08 pro Transaktion. Für Transaktionen im Mineralölsektor beträgt das Entgelt 0,2% des Zahlungsbetrags bei Transaktionen bis zu EUR 51,13, mindestens werden EUR 0,04 pro Transaktion erhoben.
Die electronic cash-Vereinbarung legt keine hierüber hinausgehenden Entgelte fest. Insbesondere fallen keine Lizenzgebühren an. Alle sonstigen Gebühren, wie z.B. für die Bereitstellung von technischen Diensten, unterliegen dem Wettbewerb zwischen den Teilnehmern des electronic cash-Systems.