Die kartenausgebende Bank oder Sparkasse unterhält das aktuelle Konto, zu welchem die am electronic cash-System teilnehmende Karte gehört, und wird erfolgreich abgeschlossene Transaktionen an den jeweiligen Händler bezahlen. Mit der positiven Autorisierung gibt das Institut eine Zahlungsgarantie, die mindestens acht Tage vom Transaktionsdatum an besteht. Transaktionen können online oder ¯ auf einer Chiptransaktion basierend ¯ offline durchgeführt werden. Je nach Risikomanagement der ausgebenden Bank können Autorisierungsbeschränkungen sowie Offline-Parameter in der Karte definiert werden.
Jede Bank oder Sparkasse kann als kartenausgebendes Institut am electronic cash-System teilnehmen. Mitgliedsinstitute der kreditwirtschaftlichen Verbände sind durch ihre Mitgliedschaft automatisch zur Teilnahme am electronic cash-System berechtigt. Banken, die nicht Verbandsmitglied sind, haben die Möglichkeit einer Teilnahme am electronic cash-System durch den Beitritt zur electronic cash-Vereinbarung.