Das Händlerinstitut stellt den Kontoservice für den einzelnen Händler bereit. In dieser Rolle bietet es dem Händler einen Inkassodienst für die am Terminal des Händlers durchgeführten Transaktionen. Das Händlerinstitut ist verantwortlich für die Darstellung der Transaktionen an die herausgebenden Banken und Sparkassen und wird dem Konto des Händlers die entsprechenden Summen der Transaktionen gutschreiben.
Jedes Kreditinstitut kann als Händlerbank am electronic cash-System teilnehmen. Mitgliedsbanken der Deutschen Bankenverbände sind durch ihre Mitgliedschaft automatisch zur Teilnahme am electronic cash-System berechtigt. Banken, die nicht Verbandsmitglied sind, haben die Möglichkeit einer Teilnahme am electronic cash-System durch die Versicherung der Einhaltung der electronic cash-Vorschriften, herausgegeben von Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK).