Jedes kartenausgebende Kreditinstitut muss ein Autorisierungssystem unterhalten, um die mit vom dem Institut herausgegebenen Karten durchgeführten electronic cash-Transaktionen zu autorisieren. Der Betrieb eines Autorisierungssystems kann an technische Serviceanbieter delegiert werden. Zur Zeit gibt es vier Autorisierungskopfstellen, die alle teilnehmenden herausgebenden Banken und Sparkassen in Deutschland abdecken.